Barrierefreiheit wird Pflicht: ist Ihre Website bereit?
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in der EU für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund für eine ehrliche Prüfung.
Der European Accessibility Act (EAA), Richtlinie (EU) 2019/882, in Deutschland umgesetzt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet unter anderem Onlineshops und Anbieter digitaler Verbraucherdienste zur Barrierefreiheit. Praxisstandard ist WCAG 2.1, Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind teilweise ausgenommen.
Was genau ist der EAA?
Der European Accessibility Act ist eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2019, die seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden ist. Das Ziel: Produkte und Dienste, die Menschen täglich nutzen, vom Onlineshop bis zur Banking-App, für alle nutzbar zu machen, auch für die Millionen Europäer mit einer visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkung. Jeder Mitgliedstaat hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt; in Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Für wen gilt das Gesetz?
Der EAA richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Für Websites sind vor allem diese Kategorien relevant: E-Commerce (jede Seite, auf der Verbraucher etwas kaufen oder buchen können), Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation und Personenverkehr. Eine wichtige Nuance: Kleinstunternehmen, weniger als zehn Beschäftigte und begrenzter Umsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer wächst, wächst allerdings aus der Ausnahme heraus. Reine B2B-Websites fallen nicht in den Kern des Gesetzes, sinnvoll ist Barrierefreiheit dort trotzdem.
Was verlangt das Gesetz praktisch von Ihrer Website?
Die Richtlinie selbst schreibt keine Pixel vor. In der Praxis erfolgt die Umsetzung über die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf WCAG 2.1, Stufe AA hinausläuft. Konkret bedeutet das unter anderem:
- Wahrnehmbar: ausreichender Farbkontrast, Textalternativen für Bilder, Untertitel bei Videos.
- Bedienbar: alles funktioniert allein mit der Tastatur, der Fokus ist sichtbar, keine Inhalte, die nur per Maus erreichbar sind.
- Verständlich: klare Formularbeschriftungen, Fehlermeldungen, die erklären, was schiefging, vorhersehbare Navigation.
- Robust: korrekte HTML-Struktur, damit Screenreader und andere Hilfstechnologien die Seite interpretieren können.
Was passiert bei Verstößen?
Aufsicht und Durchsetzung sind national geregelt; Behörden können Nachbesserung verlangen und Sanktionen verhängen. Die ehrliche Geschichte ist aber größer als Bußgelder: Eine nicht barrierefreie Website schließt einen Teil Ihrer Besucher aus, und viele Anforderungen, etwa klare Struktur, gute Kontraste und logische Überschriften, sind genau die Dinge, die Ihre Website für jeden Besucher und für Suchmaschinen besser machen.
Wo fangen Sie an?
Beginnen Sie nicht mit einem Tool, sondern mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Lässt sich Ihre Website vollständig mit der Tastatur bedienen? Stimmt die Überschriftenstruktur? Haben Bilder sinnvolle Alternativtexte? Sind Formulare beschriftet? Erst danach automatisieren. Und halten Sie fest, was Sie finden, eine Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, wo Sie wirklich stehen, ist ehrlicher (und glaubwürdiger) als eine, die alles grün meldet.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Gesetz auf Ihre Situation zutrifft, sprechen Sie mit einem Juristen.
Wissen, wo Ihre Website steht?
Wir prüfen Ihre Website genau auf die Punkte, die das Gesetz berührt, Struktur, Kontrast, Bedienung, Formulare, und sagen Ihnen ehrlich, was gut ist und was nicht. Befunde mit Quelle, keine Panikmache.
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